Impressum und AGBs
TV+ HIFI – Studio Dickmann
Arndtstraße 39
39108 Magdeburg
Telefon: + 49 391 734220
Telefax: + 49 391 734222
E-Mail: kontakt@firma-dickmann.de
Inhaber:
Jürgen Dickmann
Ust. ID Nr.:
DE 139 252 752
Steuernummer:
102/213/00535
Hinweise zu Urheberrecht und Haftung:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STATIONÄRER HANDEL)
- Geltungsbereich
Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
- Preisänderungsvorbehalt
3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der
vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt,
aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten
sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren,
den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der
tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den
der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.
3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben
Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe
der Preiserhöhung ausgeübt wird.
- Gewährleistung
4.1 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 6 und 8 richten sich die Gewährleistungsansprüche
des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht
einstandspflichtig.
- Eigentumsvorbehalt
5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden
Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch
verschenkt noch verliehen werden. Der Händler ist verpflichtet, Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
der Sicherheiten die zu sichernde(n) Forderung(en) um mehr als 10 % übersteigt;
dem Händler obliegt die Wahl der freizugeben Sicherheiten.
5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl
ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger
oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an
den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen
Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,
alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch
durchführen zu lassen sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und
sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
- Schadenersatz und Haftung des Händlers
6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer
Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware schuldhaft nicht abgenommen
hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten
Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.
Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler
gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder
ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden
ist.
6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden,
die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach
Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen
darf (Kardinalpflichten). Bei Schäden aus Vertragsverletzung ist die Haftung
des Händlers in jedem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
- Datensicherung
7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten
an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird
dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich
dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so
dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch
nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
aufrecht zu erhalten.
- Reparaturen
8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem
schuldhaft nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten
und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig
nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines.
Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins –
die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler
in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des
Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen
wird.
8.3 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, weil der reparierte Gegenstand
nicht zum vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung
abgeholt wird, haftet der Händler nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr. Ausgenommen
hiervon sind Personenschäden sowie Schäden, die auf Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beruhen; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
- Schlussbestimmungen
9.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser
Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers.
Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
9.3 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand 01/22