Impressum und AGBs

TV+ HIFI – Studio Dickmann
Arndtstraße 39
39108 Magdeburg

Telefon: + 49 391 734220
Telefax: + 49 391 734222
E-Mail: kontakt@firma-dickmann.de
Inhaber:
Jürgen Dickmann

Ust. ID Nr.:
DE  139 252 752

Steuernummer:
102/213/00535

Hinweise zu Urheberrecht und Haftung:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STATIONÄRER HANDEL)

  1. Geltungsbereich

Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr

vollendet haben.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

  1. Preisänderungsvorbehalt

3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der

vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt,

aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten

sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren,

den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der

tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den

der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.

3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt

veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben

Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe

der Preiserhöhung ausgeübt wird.

  1. Gewährleistung

4.1 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 6 und 8 richten sich die Gewährleistungsansprüche

des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht

einstandspflichtig.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung

sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden

Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch

verschenkt noch verliehen werden. Der Händler ist verpflichtet, Sicherheiten

auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert

der Sicherheiten die zu sichernde(n) Forderung(en) um mehr als 10 % übersteigt;

dem Händler obliegt die Wahl der freizugeben Sicherheiten.

5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl

ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger

oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an

den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen

Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen

Ansprüche wieder auf den Kunden über.

5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,

alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch

durchführen zu lassen sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und

sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

  1. Schadenersatz und Haftung des Händlers

6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer

Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware schuldhaft nicht abgenommen

hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten

Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.

Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler

gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder

ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden

ist.

6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden,

die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach

Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen

darf (Kardinalpflichten). Bei Schäden aus Vertragsverletzung ist die Haftung

des Händlers in jedem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen

Schaden.

  1. Datensicherung

7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten

an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird

dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich

dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so

dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch

nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist

aufrecht zu erhalten.

  1. Reparaturen

8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem

schuldhaft nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten

und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig

nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines.

Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins –

die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler

in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des

Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen

wird.

8.3 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, weil der reparierte Gegenstand

nicht zum vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung

abgeholt wird, haftet der Händler nur für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit.

8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr. Ausgenommen

hiervon sind Personenschäden sowie Schäden, die auf Vorsatz und

grober Fahrlässigkeit beruhen; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts

oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser

Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers.

Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung

sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

9.3 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand 01/22